Erweiterte Privathaftpflicht

Deckt die Schadensersatzansprüche im Familienverhältnis ab (ausgenommen davon sind Eheleute und minderjährige Kinder), Schadensersatzansprüche aus kurzfristigen Mietverhältnissen (z.B. verursachte Schäden in einem Hotel) und Tätigkeitsschäden (Schadensersatzansprüche von Dritten entstanden aus der Beschädigung von Sachen aufgrund von Beförderung oder Benützung).