Garantiezinssatz
Der Garantiezinssatz wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegt und ist eine Verzinsung der Leistung, die von den Lebensversicherungen gegenüber ihren Kunden garantiert werden darf.
Der Garantiezinssatz wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegt und ist eine Verzinsung der Leistung, die von den Lebensversicherungen gegenüber ihren Kunden garantiert werden darf.