Kausalzusammenhang

Ist ein gebräuchlicher Rechtsbegriff in der Versicherungswirtschaft und bezeichnet den Zusammenhang einer Ursache und der daraus resultierenden Wirkung. Zu prüfen ist, ob die Ursache eines Schadenseregnisses im direkten (kausalen) Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden steht und damit der Versicherer haftbar gemacht werden kann – sofern die Ursache den Versicherungsbedingungen unterliegt.