Sparprämie
Als Sparprämie wird bei den Kapitalversicherungen der Teil bezeichnet, der nach Abzug der Risikoprämie zur Kapitalbildung übrig bleibt und der Kapitalsammlung dient.
Als Sparprämie wird bei den Kapitalversicherungen der Teil bezeichnet, der nach Abzug der Risikoprämie zur Kapitalbildung übrig bleibt und der Kapitalsammlung dient.