Wer im Ausland mit einem abgelaufenem Pickerl unterwegs ist, kann massive Probleme bekommen. Die in Österreich gültige Toleranzfrist von einem Monat vor und vier Monaten nach dem eingestanzten Monat am Pickerl ist nicht überall gültig. Man ist der Meinung, das man Fahrzeuge mit überzogenem Termin beanstanden kann. Denn das Fahrzeug muss sich immer in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden.

Viele Länder bestrafen dies mit:

  • Verweigerung der Einreise
  • Geldstrafe
  • Abnahme der Kennzeichentafel.

 

Daher ist es wichtig vor der Abreise das Auto noch zur $57a Überprüfung zu bringen, um sich jeden Ärger zu sparen.

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