Jedes in den Verkehr gebrachte Fahrrad muss folgende Ausrüstung besitzen:

  • Zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen. Die Bremsverzögerung darf bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h auf trockener Fahrbahn nicht mehr als 4m/sec² betragen.
  • Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen
  • Kindersitze für mitfahrende Kinder müssen fest mit dem Fahrradrahmen verbunden sein und dürfen den Fahrer nicht in seiner Sicht, Aufmerksamkeit oder Bewegungsfreiheit behindern. Es darf nicht mehr als ein Kind mit dem Fahrrad befördert werden. Der Kindersitz benötigt einen Gurt, höhenverstellbaren Beinschutz, Fixierriemen und eine Lehne zur Abstützung des Kopfes.
  • Beleuchtung vorne:
    • Weißes hellgelbes Licht um die Fahrbahn nach vorne auszuleuchten (mindestens 100 Candela)
  • Beleuchtung hinten:
    • Rotes Rücklicht mit mindestens 1 cd. Werden diese mittels einem Dynamo mit Strom versorgt, müssen die Leuchtwerte bei einer Fahrgeschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden.
  • Reflektoren vorne:
    • Weiß
    • Mind 20 cm² Lichteintrittsfläche
    • Darf mit Scheinwerfer verbunden sein
  • Reflektoren hinten:
    • Rot
    • Mind. 20 cm Lichteintrittsfläche
    • Darf mit Rücklicht verbunden sein
  • Reflektoren seitlich:
    • Weiß oder gelb reflektrierende Radreifen oder gelbe Speichenreflektoren mit mindestens 20 cm² Lichteintrittsfläche oder gleichwertige seitliche Reflexeinrichtungen
  • Pedalreflektoren:
    • Auf den Schuhen oder Tretkurbeln

 

Für Rennräder die bei Tag und guter Sicht genützt werden, gibt es andere Bestimmungen bezüglich Licht und Reflektoren. Diese werden nicht immer benötigt.

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