Der Neuwert entspricht dem Betrag, der im Fall von Verlust oder Zerstörung einer Sache für deren Wiederbeschaffung aufgewendet werden muss. Grundsätzlich sind die durch die Haushaltsversicherung geschützten Sachen zu ihrem Neuwert versichert, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gar nicht mehr so viel wert waren.

Allerdings gibt es für bestimmte Gegenstände oft Einschränkungen. Zum Beispiel werden etwa Böden und Wandbelege bei vielen Versicherungen nur zum Zeitwert ersetzt, der sich nach Zustand, Alter und Abnützung der Sachen richtet. Bitte sehen Sie die genauen Regelungen der Einzelnen Versicherungen im versichern24 Versicherungsvergleich, beziehungsweise entnehmen sie diese den Versicherungsbedingungen.

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