In Niederösterreich müssen Halter von Hunden mit Gefährdungspoential und aufälligen Hunden bei der Anmeldung den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung erbringen. Diese ist dann gegeben, wenn der Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssume in der Höhe von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden abegschlossen hat. Die Aufrechterhaltung dieser Haftpflichtversicherung muss der Gemeinde ährlich vorgelegt werden.

Wenn keine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist, gilt dies als Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe bestraft werden. Außerdem kann die Gemeinde dem Hundehalter das Halten des Hundes untersagen, wenn dieser keinen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung aufbringt.

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