In Wien müssen Halter von Hunden die nach dem 1. Jänner 2006 geboren wurden, den Nachweis einer abgeschlossenen Hundehaftpflichtversicherung erbringen. Die Versicherungssumme muss dabei mindestens 725.000 Euro betragen. Für jene Hunde, die laut dem Gesetz verpflichtend einen Hundeführerschein absolvieren müssen, gilt die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung unabhängig vom Alter.

Das Nicht abschließen bzw. Aufrechterhalten einer Haftpflichtversicherung für jene Hunde denen es gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt als Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 3.500 Euro zu bestraft.

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