Motorradversicherung kündigen oder wechseln bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie die Motorradversicherung jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Die Kündigung der Fahrzeugversicherung hat dabei in der Regel durch den neuen Besitzer des betreffenden Fahrzeugs zu erfolgen. Um sicher zu gehen ist es dennoch empfehlenswert, die Versicherung auch selbst zu benachrichtigen und eine Bestätigung über die Auflösung der Fahrzeugversicherung zum Abmeldedatum des entsprechenden Fahrzeugs anzufordern.
Zu beachten ist, dass dieses Kündigungsrecht für die Kfz Haftpflicht Versicherung, jedoch oft nicht für Zusatzverträge gilt, welche mit der Kfz Versicherung abgeschlossen wurden (Kasko, Rechtsschutz usw.)

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.