Lehnt die Versicherung im Schadensfall die Leistung ab, so können Sie binnen eines Monats nach Ablehnung der Leistung die Versicherung kündigen. Bei der Motorrad Haftpflicht können Sie den Vertrag auch nach Schadensfällen kündigen, in denen eine Leistung erfolgt ist. Die Frist beträgt auch hier ein Monat nach Leistung, bzw. Ablehnung der Leistung.