Halter von auffälligen Hunden, müssen in Oberösterreich zusätzliche Regeln beachten. Die Auffälligkeit eines Hundes wird durch die Gemeinde oder das Magistrat mit Bescheid festgestellt. Dabei kann die Haltung des Hundes untersagt werden. Wird die Haltung bewilligt, müssen folgende Nachweise innerhalb eines Jahres erbracht werden:
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nötige Sachkunde für das Halten des auffälligen Hundes (erweiterte Sachkunde)
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Person die zum Halten des Hundes befugt ist
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Übergabe des Hundes an ein behördlich bewilligtes Tierheim
Erweiterte Sachkunde
Bei auffälligen Hunden ist eine erweiterte Sachkunde erforderlich. Mit dem Hund muss eine entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Hundehalter den Hund tierschutzgerecht und weitgehend gefahrlos halten kann. Die erfolgreiche Absolvierung muss schriftlich bestätigt werden und es muss zweifelsfrei hervorgehen mit welchem Hund diese Ausbildung absolviert wurde. Als gültige Ausbildungen gelten:
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Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH-Prüfung), Begleithundeprüfung (BGH-1) oder eine darauf aufbauende Ausbildung nach der Österreichischen Prüfungsordnung (ÖPO) des Österreichischen Kynologenverbandes ÖKV.
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Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH-V), Begleithundeprüfung I (BHI) oder eine darauf aufbauende Ausbildung nach der Prüfungsordnung der Österreichischen Hundesport Union (Ö.H.U.).
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Ausbildung zum Jagdhund nach der Prüfungsordnung des Oö. Landesjagdverbandes für die „Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde in Oberösterreich“, Ausgabe 1996 oder den Leistungsprüfungen nach der Prüfungsordnung des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbandes (ÖJGV);
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Ausbildung zum Blindenführhund im Sinn des § 39a Bundesbehindertengesetz
Haftpflichtversicherung
Hundehalter müssen für Ihren Hund eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssume von über 750.000 Euro nachweisen können. Sie kann auch im Rahmen einer Haushalts-, Jagdhaftpflichtversicherung oder anderen gleichartigen Versicherung abgeschlossen werden. .
Anmerkung: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, ist in Oberösterreich für Hundehalter aller Rassen verpflichtend.
Die Hundehaltung kann untersagt werden, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, die Verlässlichkeit des Halters nicht nachgewiesen werden kann, der erweiterte Sachkundenachweis nicht fristgerecht eingebracht wird oder der Halter nicht in der Lage ist einen Hund ordnungsgemäß zu halten.