Privathaftpflicht: Gemietete Räumlichkeiten oder gemietete / geliehene Gegenstände

Schäden an Räumlichkeiten und Gegenständen, die Sie gemietet, geliehen, geleast oder die Ihnen überlassen worden sind, und die während Ihrer Obhut oder Nutzung eintreten, nennt man Mietsachschäden. Mittlerweile sind diese Schäden in der Deckung der meisten Versicherungen enthalten, allerdings gibt es oft die Einschränkung auf Räumlichkeiten, die nur vorübergehend gemietet werden, wie etwa ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung, während Dauermietverhältnisse ausgenommen sind.

Sie können die Regelungen und Einschränkungen der einzelnen Versicherungen mit dem versichern24 Versicherungsvergleich überprüfen, indem Sie die jeweilige Detailansicht der Versicherungsrechner beachten. 

Versicherungsrechner

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.