Bei Reisen mit dem Hund in ein Drittland, also ein nicht der EU angehöriges Land, ist in manchen Fällen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nötig. Diese Bestimmungen können von den Ländern selbst festgelegt werden. Tierhalter sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Behörde (Handelsabteilung der Botschaft, Veterinärdienststellen, …) erkundigen.

Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis bescheinigt, dass das Tier zum Zeitpunkt der Abreise gesund ist und von ihm keine Seuchengefahr ausgeht. Dieses Dokument kann von der Veterinärverwaltung des Landes ausgestellt werden und kostet für Hunde derzeit 24,10 Euro. Für die Austellung muss der Besitzer persönlich mit dem Tier und einem internationalen Impfpass (mit gültiger Eintragung einer Tollwutimpfung) zur Veterinärverwaltung kommen. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis ist 10 Tage lang gültig. Die Ausstellung ist frühestens 10 Tage vor der Abreise möglich!

Vor dem Verlassen der EU ist außerdem eine Tollwut-Titerbestimmung mit positivem Ergebnis erforderlich. Andernfalls ist eine Rückreise erst mit nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich.

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