Selbstbehalt in der Motorradversicherung: Eingeschränkter Selbstbehalt

Die meisten Versicherungen bieten als Alternative zum generellen Selbstbehalt gegen einen Prämienaufschlag von ca. 20-25% den eingeschränkten Selbstbehalt. Normalerweise ist bei dieser Option nur dann ein Selbstbehalt zu bezahlen, wenn die Schadensursache Unfall, Vandalismus oder Parkschaden ist. Für alle anderen Schäden (z.B. Elementarschaden, Wildschaden, Diebstahl etc.) kommt je nach Vereinbarung zur Gänze die Versicherung auf.

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