Teilkasko und Vollkasko: Erhöhte Totalschadenleistung

Normalerweise richtet sich der von der Kaskoversicherung geleistete Ersatz bei einem Totalschaden nach dem Zeitwert des Fahrzeuges. Der Zeitwert ist jener Wert, den das betreffende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt hat. Besonders bei Wägen, die jünger als ein Jahr sind, entspricht das oft nicht dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges. Das heißt, die Zahlung der Versicherung reicht nicht, um einen gleichwertigen Ersatz zu finden.

Es gibt daher bei vielen Versicherungsanbietern die Möglichkeit einer Neuwertentschädigung. Bei dieser Option erhalten Sie im Falle eines versicherten Totalschadens einen bestimmten Prozentsatz des Listenpreises. Dieser liegt bei einem Neuwagen vor allem im ersten Jahr meist deutlich über dem Zeitwert. So gibt es beispielsweise die Regelung, dass bei einem Versicherungsfall innerhalb des ersten halben Jahres der volle Listenpreis ersetzt wird, im darauffolgenden halben Jahr 90% etc.

Besitzen Sie ein geleastes Fahrzeug, können Sie im versichern24 Versicherungsvergleich die Option “Leasingklausel” angeben. Es wird dann im Schadenfall der Leasingrestwert ersetzt. Manchmal wird diese Option auch “GAP-Klausel” genannt. Die Leasingklausel und die erhöhte Totalschadenleistung können nicht gleichzeitig ausgewählt werden.

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