Jemand hat mein Auto mit einem Einkaufswagen beschädigt. Welche Versicherung ist dafür zuständig?

Zuständig ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, wenn der Schaden beim Be- oder Entladen seines Fahrzeugs erfolgt ist. Andernfalls wird der Schaden von einer eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherung des Verursachers übernommen.

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