Sind Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht versichert?

Wenn Sie Freunden oder Nachbarn unentgeltlich einen Gefallen während deren Abwesenheit tun und dabei ein Schaden passiert, ist dieser von Ihrer Haftpflichtversicherung üblicherweise nicht gedeckt (Schaden bei der Erfüllung eines Gefallens/Nachbarschaftshilfe). Wenn Sie zum Beispiel die Blumen der Nachbarin gießen, während diese auf Urlaub ist, und dabei ihr neues Sofa beschädigen, müssen Sie den Schaden normalerweise selbst bezahlen. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, informieren Sie sich, ob Gefälligkeitshandeln oder das Hüten fremder Hunde in Ihrer Polizze versichert ist. Sofern dies nicht der Fall ist, fragen Sie Ihren Berater nach einer Erweiterung.

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