Erwerbsunfähigkeit

Von Erwerbsunfähigkeit spricht man, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage ist, dauerhaft irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Der bisher ausgeübe Beruf oder das bisherige Einkommen spielen dabei im Unterschied zur Berufsunfähigkeit keine Rolle.

Eintrittsalter

ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und wird als Berechnungsgrundlage vor allem für für Lebens- oder Krankenversicherungen, private Pensionsversicherung oder Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung herangezogen. Es muss nicht immer dem tatsächlichen Alter des Versicherungsnehmers entsprechen.