EHVB

Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung

Deckungsstock

Deckungsstöcke stellen ein Sondervermögen dar. Sie sind versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche in Versicherungszweigen, die nach Art der Lebensversicherung betrieben werden (Lebens- private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Dabei sind gewisse Grundsätze wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität oder eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen.

Bauherrnhaftpflicht-Versicherung

Der Bauherr haftet solidarisch mit Architekten und Baufirmen für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen entstehen können. Im Rahmen der allgem. Haftpflichtversicherung werden die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers aus seiner Eigenschaft als Bauherr bzw. als Besitzer des Baugrundstückes versichert. Eine wichtige Ergänzung aber ist eine Rohbau-Versicherung und eine Bauwesen-Versicherung.

AVBW

Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von Vermögensschäden der Wirtschaftstreuhänder

AVBV

Allgemeine Bedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden

Allmählichkeit

Die Allmählichkeit sind Sachschäden, die durch lang anhaltende Einwirkung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen bzw. durch Kraft, Energie oder Temperatur entstehen. Im Regelfall sind solche allmählich auftretenden Schäden nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt, können jedoch bei Beantragung gegen eine Mehrprämie bis zu einer bestimmten Versicherungssumme mitversichert werden.

AHVB

Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung

AHTB

Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von befugten technischen Büros

AHB

Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (deutsche Version)