Allmählichkeit

Die Allmählichkeit sind Sachschäden, die durch lang anhaltende Einwirkung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen bzw. durch Kraft, Energie oder Temperatur entstehen. Im Regelfall sind solche allmählich auftretenden Schäden nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckt, können jedoch bei Beantragung gegen eine Mehrprämie bis zu einer bestimmten Versicherungssumme mitversichert werden.