Anstatt einer laufenden Prämie wird beim Einmalerlag die Prämie für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages auf einmal entrichtet. Kommt z.B. bei Lebensversicherungen zur Anwendung.
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Zuwachsplan
auch Dynamikklausel; kommt hauptsächlich bei Lebensversicherungen zur Anwendung und bedeutet, dass Prämie und Versicherungssumme regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden, um die inflationsbedingte Geldentwertung auszugleichen. Die bei Abschluss einer Lebensversicherung übliche Gesundheitsprüfung muss bei den Erhöhungen nicht mehr erfolgen.
Dynamikklausel
auch Zuwachsplan; kommt hauptsächlich bei Lebensversicherungen zur Anwendung und bedeutet, dass Prämie und Versicherungssumme regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden, um die inflationsbedingte Geldentwertung auszugleichen. Die bei Abschluss einer Lebensversicherung übliche Gesundheitsprüfung muss bei den Erhöhungen nicht mehr erfolgen.
Dread Desease
engl. „schwere Krankheit“; ist eine Art Zusatzversicherung, die im Rahmen einer Lebensversicherung die versicherte Leistung bereits beim Auftreten von bestimmten im Vertrag festgelegten, schweren Erkrankungen wie etwa Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, MS oder Organtransplatationen die versicherte Leistung erbringt.
Deckungsstock
Deckungsstöcke stellen ein Sondervermögen dar. Sie sind versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungsansprüche in Versicherungszweigen, die nach Art der Lebensversicherung betrieben werden (Lebens- private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Dabei sind gewisse Grundsätze wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität oder eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen.
Deckungskapital
Das Deckungskapital ist das in einem Lebensversicherungsvertrag verzinslich angesammelte Sparguthaben abzüglich der Kosten und Prämienanteile für den Risikoschutz.
Bonusrente
Die Bonusrente ist eine Form der Überschussverwendung. Die Überschüsse aus der Veranlagung bei Lebens-, privater Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen werden als Bonus zur Erhöhung der Grundrente verwendet.
Bezugsberechtigung
Eine Bezugsberechtigung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abschließt. Bei Fälligkeit wird die Versicherungsleistung an diesen ausbezahlt. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über.
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht ist in der Lebens- und Unfallversicherung das Recht, bei Fälligkeit über die Versicherungsleistung zu verfügen – im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer. Durch eine Bezugsberechtigung kann dieses Recht jedoch auch auf einen Dritten übertragen werden.
Begünstigung
Eine Begünstigung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abschließt. Bei Fälligkeit wird die Versicherungsleistung an diesen ausbezahlt.