Betriebsunterbrechung – Allgemeine Bedingungen (AECBUB 2001)

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Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit, durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich und werden auf einfache Anfrage hin übermittelt.

Allgemeiner Teil

Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (Musterbedingungen ABS) Anwendung.

Besonderer Teil

Inhaltsverzeichnis

  • Artikel 1 Versicherter Betrieb
  • Artikel 2 Versicherte Gefahren
  • Artikel 3 Sachschaden
  • Artikel 4 Betriebsunterbrechung
  • Artikel 5 Deckungsbeitrag
  • Artikel 6 Versicherungswert, Haftungszeit, Haftungssumme
  • Artikel 7 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
  • Artikel 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
  • Artikel 9 Unterbrechungsschaden, Entschädigung
  • Artikel 10 Schadenminderungskosten
  • Artikel 11 Unterversicherung
  • Artikel 12 Entschädigungsgrenzen; Selbstbeteiligungen
  • Artikel 13 Zahlung der Entschädigung
  • Artikel 14 Sachverständigenverfahren
  • Artikel 15 Versicherungssumme und Haftungssumme nach dem Schadenfall
  • Artikel 16 Veräußerung des versicherten Betriebes

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.