Abfindungserklärung
Zur Erledigung einer Schadenszahlung: Ein Versicherungsnehmer unterschreibt eine Entschädigungsquittung, womit er auf weitergehende Ansprüche aus dem gegenständlichen Schaden verzichtet. Bei einer solchen Abfindungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, der Versicherer hat keinen Rechtsanspruch auf eine derartige Erklärung.