Abtretung/ Zession
Der Versicherungsnehmer überträgt alle Rechten und Pflichten aus einer (Lebens-) Versicherung an einen Dritten und hat damit keinerlei Verfügungsgewalt mehr über den Vertrag. Abtretungen sind, sofern nicht einer Risikoversicherung, steuerschädlich. Steuerlich geltend gemachte Prämien sind daher im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachzuversteuern.