Antrag
Der Antrag ist eine einseitige, empfangsbedürftige und nicht an eine bestimmte Form gebundene Willenserklärung und stellt die Grundlage für das Zusammenkommen eines Versicherungsvertrages dar. Für die Richtigkeit der darin gemachten Angaben haftet der Antragsteller als zukünftiger Versicherungsnehmer durch seine Unterschrift. Der Versicherer kann einen Antrag auch ablehnen und der Versicherungsnehmer kann unter Einhaltung bestimmter Fristen zurücktreten.