Antragsbindefrist

Die Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne, innerhalb welcher der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos vorzunehmen hat. Der Versicherungsnehmer ist während dieser Zeit an seinen Antrag gebunden. Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze, so gilt der Vertrag als geschlossen, nach Ablauf dieser Frist gilt die Polizze als Anbot an den Versicherungsnehmer.