Fälligkeit der Leistung

Die Fälligkeit der Leistung ist jener Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf die Versicherungsleistung fällig wird – also sobald ein Versicherungsfall eingetreten ist, gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte. Der Versicherungsnehmer kann unabhängig davon bereits einen Monat nach Schadensmeldung den Betrag einfordern, der vom Versicherer mindestens zu zahlen sein wird, sofern er die Ermittlung der Schadenshöhe nicht behindert oder verzögert hat.
Bei Lebensversicherungen wird die Leistung je nach Vereinbarung zum vereinbarten Vertragsablauftermin oder beim Ableben der versicherten Person fällig.