Fremdversicherung

Fremdversicherung kann dreierlei bedeuten:

Erstens wenn die Versicherung vom Versicherungsnehmer auf eine andere Person abgeschlossen wird, wie z.B. in der Lebens- oder Unfallversicherung.

Zweitens wenn die Versicherung für fremdes Eigentum gilt, z. B. das der Eigentümer dem Versicherungsnehmer zur Benutzung, Bearbeitung oder Verwaltung überlässt. In solchen Fällen gilt der Versicherungsschutz nur, soweit nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gegeben ist.

Drittens ist die Fremdversicheurng in der Rechtsschutzversicherung eine Deckung für Versicherungsvertragsstreitigkeiten gegen eine Fremdversicherung (nicht aber gegen die eigene Versicherung).