Grüne Karte
Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Umgangssprachlich aufgrund der Farbe als “Grüne Karte” bezeichnet) ist eine internationale Versicherungsbescheinigung, die dem Versicherungsnehmer ausreichenden Versicherungsschutz auch auf internationaler Ebene gewährt und diesen vom Nachkauf eines gesonderten Versicherungsschutzes im Ausland befreit.
Die Grüne Karte muss in folgende Länder mitgeführt werden: Albanien (AL), Bosnien-Herzegowina (BIH), Mazedonien (MK), Moldawien (MD), Montenegro (MNE),
Ukraine (UA), Weißrussland (BY), Bulgarien (BG), Rumänien (RO), Türkei (TR)
Die Grüne Karte gilt nicht: In der Republik Kosovo. Dort muss ein gesonderter Versicherungsschutz bei der Einreise an der Grenze kostenpflichtig abgeschlossen werden.