Neuwertentschädigung
Oder Neupreisentschädigung, entschädigt den Versicherungsnehmer in der Regel zum Neuwert einer Sache nach deren Verlust oder Beschädigung.
Oder Neupreisentschädigung, entschädigt den Versicherungsnehmer in der Regel zum Neuwert einer Sache nach deren Verlust oder Beschädigung.