Passives Kriegsrisiko
Eine Zusatzvereinbarung der Unfallversicherung, die je nach Versicherer abgeschlossen werden kann. Der Versicherungsnehmer ist damit vor Risiken geschützt, die entstehen können, wenn sich dieser im Ausland befindet und dort von einem Kriegsereignis überrascht wird. Die Haftung besteht nicht, wenn es bereits vor der Ausreise Kriegswarnungen gegeben hat oder in bekannten Kriegsgebieten.