Regress
lat. “Rückkehr”. Bezeichnet in der Versicherungswirtschaft das Recht des Versicherers, den von ihm geleisteten Schadensersatz von einem Dritten zurückzufordern, z.B. dem Verursacher des Schadens.
lat. “Rückkehr”. Bezeichnet in der Versicherungswirtschaft das Recht des Versicherers, den von ihm geleisteten Schadensersatz von einem Dritten zurückzufordern, z.B. dem Verursacher des Schadens.