Repräsentantenhaftung
In der Versicherungswirtschaft bezeichnet die Repräsentantenhaftung die Haftbarkeit des Versicherungsnehmers für seine Repräsentanten wie für seine eigene Person.
In der Versicherungswirtschaft bezeichnet die Repräsentantenhaftung die Haftbarkeit des Versicherungsnehmers für seine Repräsentanten wie für seine eigene Person.