Rückkauf
Als Rückkauf wird in der Versicherungswirtschaft die Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer bezeichnet, sofern eine noch ausstehende Entschädigung (Rückkaufwert) aus dem Vertrag an diesen zu leisten ist.
Als Rückkauf wird in der Versicherungswirtschaft die Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer bezeichnet, sofern eine noch ausstehende Entschädigung (Rückkaufwert) aus dem Vertrag an diesen zu leisten ist.