Schadensminderungskosten
Der Versicherungsnehmer ist zur Schadensminderung verpflichtet. Die dafür eventuell aufgewendeten Kosten werden als Schadensminderungskosten bezeichnet und dürfen dabei die Höhe der Kosten des tatsächlichen Schadens.
Der Versicherungsnehmer ist zur Schadensminderung verpflichtet. Die dafür eventuell aufgewendeten Kosten werden als Schadensminderungskosten bezeichnet und dürfen dabei die Höhe der Kosten des tatsächlichen Schadens.