Schadensminderungspflicht
Die Schadensminderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und bezeichnet die Verpflichtung, im Falle eines Schadenseregnisses, den Schaden mit in seiner Macht/Verfügung stehenden Mitteln zu mindern oder gar abzuwenden. Dabei gilt jedoch immer, dass der Personenschutz vor dem Sachschutz steht!