Straf-Rechtsschutz
Der Straf-Rechtsschutz wahrt die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers vor Straf- und Verwaltungsgerichten. Im Regelfall deckt der Versicherer jedoch nur Straftaten, die nicht unter Vorsatz begangen wurden, ab.
Der Straf-Rechtsschutz wahrt die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers vor Straf- und Verwaltungsgerichten. Im Regelfall deckt der Versicherer jedoch nur Straftaten, die nicht unter Vorsatz begangen wurden, ab.