Überversicherung

Eine Überversicherung besteht dann, wenn die Versicherungssumme den Wert der Versicherungssache übersteigt. Aufgrund des Bereicherungsverbots für Versicherungsnehmer, ist es dem Versicherer nicht möglich, eine höhere Leistung als die des eigentlichen Schadens auszuzahlen. Die Lösung wäre hier eine Herabsetzung der Versicherungssumme und/oder der Prämie.