Unbefugter Gebrauch
Der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs ist Strafbestand, auch der Versuch wird geahndet. Definiert ist der unbefugte Gebrauch dadurch, dass das Fahrzeug gegen den Willen des Berechtigten entwendet/gebraucht wird.
Der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs ist Strafbestand, auch der Versuch wird geahndet. Definiert ist der unbefugte Gebrauch dadurch, dass das Fahrzeug gegen den Willen des Berechtigten entwendet/gebraucht wird.