Versicherung für Fremde Rechnung

Die Versicherung für fremde Rechnung bezeichnet einen Versicherungsvertrag, der Zugungsten eines Dritten abgeschlossen wird. Der Versicherungsnehmer hat somit zwar die Leistungspficht gegenüber dem Versicherer inne, der Versicherer hat jedoch Leistungspflicht dem Dritten gegenüber, dessen Interessen zu wahren sind.