Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn eines Versicherungsverhältnisses kann drei verschiedene Zeitpunkte bezeichnen und ist damit nicht eindeutig.
Es gilt zu unterscheiden zwischen:

Formeller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Materieller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt des Beginns des Versicherungsschutzes
Technischer Versicherungsbeginn: Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämien