Helvetia Privathaftpflichtversicherung

Die Helvetia Privathaftpflichtversicherung versichert Sie im Ernstfall vor Schadenersatzforderungen Dritter und den damit verbundenen finanziellen Belastungen. Der Schutz gilt für sowohl Sie als Versicherungsnehmer, als auch für die mit Ihnen in einer Hausgemeinschaft lebenden Personen, die versehentlich Gegenstände von Dritten beschädigen oder Personen verletzen. Mitversichert sind Ehepartner und Lebensgefährten, als auch minderjährige Kinder und Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die noch keinen eigenen Haushalt oder ein eigenes Einkommen beziehen. Die Helvetia Privathaftpflichtversicherung gilt europa- bzw. weltweit, je nach Vertragsbedingungen. Vor allem Schadensfälle im Ausland gelten als besonders riskant, denn die internationalen Haftpflichtbestimmungen sind sehr streng. Daher ist es wichtig, gut abgesichert zu sein. Die Helvetia versichert Sie europa- und weltweit bis zu einer Deckungssumme von 1,5 Mio. bzw. 3 Mio. Euro.

Beispiel:
Rosmarie Sommer bemerkt Vereisungen auf der Skipiste zu spät, verliert die Kontrolle und stößt mit einer anderen Skifahrerin zusammen. Diese wird zwar nur leicht verletzt, sicherheitshalber jedoch trotzdem vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Auch ihre Skiausrüstung wurde durch den Zusammenstoß beschädigt. Die Helvetia Privathaftpflicht-Versicherung ersetzt die Kosten für den Transport, die Untersuchung im Krankenhaus und den Ersatz der beschädigten Skiausrüstung.

Die Haftpflichtversicherung unterstützt die Versicherungsnehmer bei der Erfüllung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Schadenersatzverpflichtungen.

Deckungsumfang Privathaftpflicht

  • Europa- oder weltweite Deckung
  • Versicherungssumme:
    • 3 Mio. Euro bei Privathaftpflichtversicherung mit 10 Jahren Laufzeit
    • 1,5 Mio. bei erweiterter Privathaftpflichtversicherung mit 10 Jahren Laufzeit.
       

Erweiterte Privathaftpflicht

  • Weltweite Deckung
  • Schadenersatzansprüche von Verwandten 
  • Tätigkeitsschäden
  • Mietsachschäden
     

Besondere Vorteile der Helvetia Privathaftpflicht

  • Schutz für Ehepartner und Lebensgefährten sowie minderjährige Kinder und Kinder bis zum 25. Lebensjahr
  • Zusätzliche Produkte abhängig vom individuellen Bedarf können gesondert beantragt werden:
    • Amts- und Organhaftpflicht
    • Tierhaftpflicht
    • Berufshaftpflicht für das Gesundheitswesen
    • Haftpflicht für Wasserfahrzeuge
    • Haftpflicht für Straßen, Wege und Brücken
    • Jagdhaftpflicht