Auf österreichischen Autobahnen sind normalerweise, wenn nicht durch andere Schilder beschränkt, 130 km/h erlaubt.

  • Wer bis zu 10 km/h schneller fährt erhält ein Organmandat in der Höhe von 20 Euro oder eine Anonymverfügung in der Höhe von 30 Euro.
  • Wer bis zu 20 km/h schneller fährt erhält ein Organmandat in der Höhe von 35 Euro oder eine Anonymverfügung in der Höhe von 45 Euro.
  • Wer bis zu 30 km/h schneller fährt erhält ein Organmandat in der Höhe von 50 Euro oder eine Anonymverfügung in der Höhe von 60 Euro.

 

Wer auf allen Straßen schneller als 30 km/hm über dem Limit fährt riskiert ein Organmandat in der Höhe von 70 Euro. Die Höhe der Strafe kann von 70 Euro bis 2.180 Euro sein.

Wenn Lenker im Ortsgebiet mehr als 40 km/h über dem Höchstgeschwindigkeitslimit fahren erhalten sie eine Strafe von mindestens 150 Euro bis 2.180 Euro und müssen für zwei Wochen ihren Führerschein abgeben.

Wer auf einer Freilandstraße mehr als 50 km/h über dem üblichen Limit von 100 km/h fährt, erhält eine Strafe in der Höhe von mindestens 150 Euro bis 2.180 Euro und muss für zwei Wochen den Führerschein abgeben

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