Bei einer Strafverfügung geht die Behörde gegen jene Person vor, die sie für schuldig hält und fordert eine Geldstrafe von bis zu 35 Euro.

 

Die Strafverfügung wird mittels eines blauen rsa-Brief zugestellt. Diesen Brief darf kein anderer vom Postboten entgegenhemen. Wenn der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause ist, wird die Strafe bei der Post hinterlegt und der Beschuldigte benachrichtigt, dass er sich so schnell wie möglich die Strafverfügung von dort abholen kann.

 

Die zweiwöchige Einspruchsfrist beginnt dabei schon mit dem Zeitpunkt der Zustellung bzw. bei Nichterreichen dem Zeitpunkt der Hinterlegung.

 

Vor längeren Reisen ist es daher ratsam sich bei der Post kostenlos abwesend zu melden. Die Post schickt dann den Brief wieder zurück an die Behörden und bittet um einen späteren Zustelltermin. Dies ist auch ganz einfach Online möglich. http://www.post.at/privat_empfangen_brief_abwesenheitsmitteilung.php

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