- Kfz Kaskoversicherung
- Kfz Haftpflichtversicherung
- Kfz Anmeldung
- Kasko Obliegenheiten
- Kasko Zusatzinfo
Kfz Kaskoversicherung
Die Kollisionskasko stellt eine Erweiterung der Elementarkasko dar. Schäden am versicherten Fahrzeug, die der Lenker selbst verschuldet hat - zum Beispiel, wenn der Versicherte trotz Einhaltung sämtlicher Bestimmungen von der Straße abkommt und gegen einen Baum fährt (Kollisionskasko-Fall) - oder Beschädigungen, für die niemand zur Verantwortung gezogen werden kann, wie zum Beispiel Sturm- und Hagelschäden sowie der Diebstahl des Fahrzeuges (Elementarkasko-Fall), werden durch die Kaskoversicherung abgedeckt.
Die Versicherungsleistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung, der Versicherungsvertrag legt den Umfang des Ersatzes fest.
Aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen werden im Schadenfall auch Mietwagenkosten ersetzt.
Mögliche Deckungsinhalte einer Kaskoversicherung:
(Bitte Versicherungsbedingungen beachten - Deckung je nach Versicherer unterschiedlich - Alle Deckungen können nicht garantiert werden)
- Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung)
- Brand und Explosion
- Raub, Diebstahl und unbefugter Gebrauch
- Bruch der Rundumverglasung
- Unfälle mit Haustieren und Wildtieren (Haarwild, Federwild, u. ä. - auf genaue Definition achten!)
- Sonderausstattung (audiovisuelle Anlagen, elektronische Wegfahrsperre, Multifunktionsanzeige, Radiosystem, Navigationssysteme, usw.)
- Parkschaden
- Vandalismus
- Unfall
- Dachlawinen und Eisgebilde
- Schneedruck
- Einsturz von Gebäuden und Ablösen von Gebäudeteilen
- Marderbiss an Schläuchen, Kabeln und Verkleidung
- Schmor- und Kurzschlussschäden an Kabeln
- Bruchschäden an Kleingläsern
- Kostenersatz bei Verlust der KFZ-Dokumente und der KFZ-Kennzeichentafel
- Kostenersatz für Schlossänderungen und/oder Schlüsseldienst
- Ersatz von Gegenständen des persönlichen Bedarfs bei Einbruchsdiebstahl oder bei Totalverlust des KFZ
- Mut- und böswillige Beschädigungen an Antennen, Außenspiegel und Markenemblemen
Die Kfz Haftpflichtversicherung
ist eine "Pflichtversicherung", das heißt, jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein. Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.
Die Versicherungssumme
ist der Betrag, bis zu dem das Versicherungsunternehmen Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden, der über die Versicherungssumme hinaus entsteht, muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige Höherversicherung (10-15 Mio. Euro) zu empfehlen ist.
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme
beträgt aktuell 6 Mio. Euro. Jedoch ist eine höhere Versicherungssumme empfehlenswert, da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, aber die Deckungslücke bei der Mindestsumme sehr hoch sein kann.
Um Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Kaskoversicherung als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung.
Kfz Anmeldung
Ich möchte mein Auto anmelden bzw. abmelden: Download PDF: Kfz Checkliste
Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:
Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing- oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.
Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:
- Versicherungsbestätigung (VB)
- Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
- Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
- Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
- Nutzungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
- Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
- Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
- Vollmacht (bei Vertretung)
Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:
- Versicherungsbestätigung (VB)
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
- Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
- Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
- Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
- Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
- Vollmacht (bei Vertretung)
Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Zulassungsschein (beide Teile)
- Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen). "Schwarze" bzw. "Nicht-EU-Kennzeichen" sind in jedem Fall zurückzugeben.
- Vollmacht (bei Vertretung)
Kfz Anmeldungskosten
- Behördenanteil: 119,80 Euro
- Bearbeitungsleistung: 45 Euro
- Abfrage Zentrales Melderegister: 1 Euro
- Begutachtungsplakette: 1,45 Euro
- Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
- Pkw und Lkw: 18 Euro
- Motorrad: 9,80 Euro
- Motorfahrrad: 5,50 Euro
- Anhänger: 9 Euro
- Zugmaschine: 9 Euro
- Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: 19,80 Euro
Die nächste Kfz-Zulassungsstelle
Wenn Sie eine Kfz-Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.
Kfz Zulassungsstellen
Kasko Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer ist, bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker) sind zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet, bei deren Verletzung das Versicherungsunternehmen den Schadenersatz (Haftpflicht) an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzt hat (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:
- mit 11.000 € pro Obliegenheitsverletzung ( z. B. Alkoholisierung)
- mit höchstens 22.000 € pro Versicherungsfall
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.
Bei der Kaskoversicherung kann der Versicherer unter Umständen bei Obliegenheitsverletztungen von der Leistung frei bleiben.
Kasko Zusatzinfo
Bitte beachten Sie: Schäden, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeugbetrieb entstehen, wie z.B. durch Einwirkungen, denen ein Fahrzeug gewöhnlich ausgesetzt ist und diese üblicherweise übersteht, wie etwa ein Motorschaden (ohne weitere Folgen) oder Rost- und Bremsschäden etc. sind in der Kaskoversicherung nicht gedeckt. Es handelt sich um technische Gebrechen.
Wichtig: Bei grober Fahrlässigkeit (alkoholisiert fahren, Schadensursache: abgefahrener Reifen, usw.) & Vorsatz (vorsätzlich herbeigeführter Schaden) zahlt die Versicherung ebenfalls nicht!
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