Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung – Allgemeine Bedingungen (AKHB 2012/1)

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Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs – die Möglichkeit zur Vereinbarung abweichender Klauseln bleibt unberührt.

Inhaltsverzeichnis

  • Artikel 1: Was ist Gegenstand der Versicherung?
  • Artikel 2: Wer sind mitversicherte Personen, wie können diese ihre Ansprüche geltend machen und unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherer ihnen gegenüber bei einem Fehlverhalten des Versicherungsnehmers leistungsfrei?
  • Artikel 3: Was gilt als Versicherungsfall?
  • Artikel 4: Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)
  • Artikel 5: Wie ist der Versicherungsschutz für das Ausland geregelt?
  • Artikel 6: Bis zu welcher Höhe leistet der Versicherer? (Versicherungssummen)
  • Artikel 7: Was gilt als Versicherungsperiode, wann ist die Prämie zu bezahlen, wann beginnt der Versicherungsschutz im allgemeinen und was versteht man unter einer vorläufigen Deckung?
  • Artikel 8: Was ist nicht versichert? (Risikoausschlüsse)
  • Artikel 9: Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachte ? (Obliegenheiten)
  • Artikel 10: Welche Umstände sind als Erhöhung der Gefahr anzusehen?
  • Artikel 11: Inwieweit ist die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr beschränkt?
  • Artikel 12: Wann und unter welchen Voraussetzungen ändert sich die Prämie? (Prämienanpassung)
  • Artikel 13: Wann und unter welchen Voraussetzungen können Änderungen allgemein vom Versicherer verwendeter Tarife mit Wirksamkeit auf bereits bestehende Verträge angewendet werden?
  • Artikel 14: Unter welchen Voraussetzungen können die Bedingungen mit Wirksamkeit auf bereits bestehende Verträge geändert werden?
  • Artikel 15: Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer bei der Vereinbarung eines Bonus-Malus-Systems?
  • Artikel 16: Wozu ist der Versicherer bevollmächtigt? Wann können Versicherungsansprüche abgetreten oder verpfändet werden?
  • Artikel 17: Unter welchen Voraussetzungen kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden? Wer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles kündigen? Was gilt bei Wegfall des versicherten Risikos? Was gilt bei Veräußerung des versicherten Fahrzeuges?
  • Artikel 18: Wann ruht der Vertrag?
  • Artikel 19: Wo können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich geltend gemacht werden? (Gerichtsstand)
  • Artikel 20: Was hat bei Vorliegen einer Interessenkollision zu geschehen?
  • Artikel 21: Welche Sonderbestimmungen für einzelne Arten von Fahrzeugen und Kennzeichen gibt es?
  • Artikel 22: In welcher Form sind Erklärungen abzugeben?
  • Artikel 23: Welches Recht ist anzuwenden?

Haftungshinweis

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.