Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung – Allgemeine Bedingungen (AKHB 2012/1)
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs – die Möglichkeit zur Vereinbarung abweichender Klauseln bleibt unberührt.
Inhaltsverzeichnis
- Artikel 1: Was ist Gegenstand der Versicherung?
- Artikel 2: Wer sind mitversicherte Personen, wie können diese ihre Ansprüche geltend machen und unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherer ihnen gegenüber bei einem Fehlverhalten des Versicherungsnehmers leistungsfrei?
- Artikel 3: Was gilt als Versicherungsfall?
- Artikel 4: Wo gilt die Versicherung? (Örtlicher Geltungsbereich)
- Artikel 5: Wie ist der Versicherungsschutz für das Ausland geregelt?
- Artikel 6: Bis zu welcher Höhe leistet der Versicherer? (Versicherungssummen)
- Artikel 7: Was gilt als Versicherungsperiode, wann ist die Prämie zu bezahlen, wann beginnt der Versicherungsschutz im allgemeinen und was versteht man unter einer vorläufigen Deckung?
- Artikel 8: Was ist nicht versichert? (Risikoausschlüsse)
- Artikel 9: Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachte ? (Obliegenheiten)
- Artikel 10: Welche Umstände sind als Erhöhung der Gefahr anzusehen?
- Artikel 11: Inwieweit ist die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr beschränkt?
- Artikel 12: Wann und unter welchen Voraussetzungen ändert sich die Prämie? (Prämienanpassung)
- Artikel 13: Wann und unter welchen Voraussetzungen können Änderungen allgemein vom Versicherer verwendeter Tarife mit Wirksamkeit auf bereits bestehende Verträge angewendet werden?
- Artikel 14: Unter welchen Voraussetzungen können die Bedingungen mit Wirksamkeit auf bereits bestehende Verträge geändert werden?
- Artikel 15: Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer bei der Vereinbarung eines Bonus-Malus-Systems?
- Artikel 16: Wozu ist der Versicherer bevollmächtigt? Wann können Versicherungsansprüche abgetreten oder verpfändet werden?
- Artikel 17: Unter welchen Voraussetzungen kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden? Wer kann nach Eintritt des Versicherungsfalles kündigen? Was gilt bei Wegfall des versicherten Risikos? Was gilt bei Veräußerung des versicherten Fahrzeuges?
- Artikel 18: Wann ruht der Vertrag?
- Artikel 19: Wo können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich geltend gemacht werden? (Gerichtsstand)
- Artikel 20: Was hat bei Vorliegen einer Interessenkollision zu geschehen?
- Artikel 21: Welche Sonderbestimmungen für einzelne Arten von Fahrzeugen und Kennzeichen gibt es?
- Artikel 22: In welcher Form sind Erklärungen abzugeben?
- Artikel 23: Welches Recht ist anzuwenden?