Deckungsbeitrag
Der Begriff kommt in der Betriebsunterbrechungsversicherung zur Anwendung. Der Deckungsbeitrag ist der Betriebsertrag abzüglich variable Kosten. Im Falle einer Betriebsunterbrechung eines versicherten Betriebs, ist dieser Deckungsbeitrag versichert. Damit werden die fortlaufenden Fixkosten und der entgehende Betriebsgewinn durch die Betriebsunterbrechung ersetzt.