Erweiterte Neuwertentschädigung

In der KfZ-Kaskoversicherung kann eine erweiterte Neuwertentschädigung als Zusatz abgeschlossen werden. Diese ermöglicht dem Halter die Entschädigung in Höhe des Neuwertes des versicherten Fahrzeugs nach einem Totalschaden länger als üblich. Die erweiterte Neuwertentschädigung zieht meist eine Prämienerhöhung nach sich.