Neuwert
In der Versicherungswirtschaft bezeichnet der Neuwert den Betrag, der aufgewendet werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion bei Wiederbeschaffung zu erhalten.
In der Versicherungswirtschaft bezeichnet der Neuwert den Betrag, der aufgewendet werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion bei Wiederbeschaffung zu erhalten.